Führerschein mit 17

FÜHRERSCHEIN
MIT 17


Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist
an bestimmte Auflagen gebunden



AUFLAGEN


Um Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist
an bestimmte Auflagen gebunden


  • Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren

 

  • Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen

 

  • Die Begleiter müssen mindestens
    30 Jahre alt sein

 

  • Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende deutsche, schweizerische oder EU/EWR-Fahrerlaubnis besitzen

 

  • Die Begleiter dürfen nur maximal einen
    Punkt im Fahreignungsregister vorweisen

 

  • Begleitetes Fahren ist im Ausland nicht gestattet, lediglich in Österreich wird die Prüfbescheinigung des deutschen BF17 anerkannt und umgekehrt ist in Deutschland der österreichische L-17 Führerschein erlaubt

BEGLEITPERSON


Als erwachsene Begleitperson haben Sie

große Verantwortung.

Tragen Sie dazu bei, dass unsere Straßen sicherer werden. Unterstützen Sie die anvertrauten Jugendlichen dabei, sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen:



  • Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Aufgabe,
    seien Sie aufmerksam während der Fahrt


  • Vermitteln Sie Ruhe und Sicherheit

 

  • Achten Sie darauf, dass die junge Fahrerin bzw. der junge Fahrer körperlich fit ist

 

  • Begleiten Sie niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie sich selber unwohl oder krank fühlen

 

  • Beraten Sie die Fahrerin bzw. den Fahrer vor und während der Fahrt, wenn dies gefahrlos möglich ist

 

  • Greifen Sie aber nicht selber in die Fahrtätigkeit ein – Sie sind kein
    „Hilfsfahrlehrer”

 

  • Verhindern Sie, dass die jungen Fahrer andere gefährden (z.B. durch zu hohe Geschwindig-keit, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver, Rotlichtverstöße)

 

  • Nehmen Sie stets Ihren Führerschein mit

 

  • Sowohl den Fahranfängerinnen und Fahranfängern, als auch ihren Begleit-personen empfehlen wir einen Vorbereitungskurs


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