Führerschein Klasse AM
gültig für
zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45
km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) und unter 50 ccm bei Verbrennungsmotor / max. 4 kW bei Elektromotor.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH von
maximal 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren und maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor.
Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbh maximal 45
km/h und Hubraum maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, bzw. Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Die Leermasse beträgt maximal 350 kg.
Alter:
ab 16
Jahren
Sonstige Regelungen:
kein Einschluss anderer Klassen,
Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S
Führerschein Klasse A1
gültig für
Krafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und
Leistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch
angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.
Alter:
ab 16
Jahren
Sonstige Regelungen:
Einschluss Klasse AM,
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.
Führerschein Klasse A2
gültig für
Krafträder mit Leistung von maximal 35 kW.
Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg.
Alter:
ab 18
Jahren
Sonstige Regelungen:
Einschluss Klasse AM, A1; Bei zweijährigem
Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber kein theoretische Prüfung erforderlich.
Führerschein Klasse A
gültig für
Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung
über 15 kW.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch
angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 kW, Leistung über 15 kW.
Alter:
20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A", 21
Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
Sonstige Regelungen:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2"
nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Einschluss:
Klassen A1, A2 und
AM
Führerschein Klasse B
gültig für
alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg
zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht
der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.
Alter:
ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei
begleitetem Fahren
Sonstige Regelungen:
Grundvoraussetzung für alle anderen
Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung "zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen".
Führerschein Klasse B96
gültig für
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem
Anhänger, dessen zG 750 kg übersteigt. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt über 3.500 kg aber maximal 4.250 kg.
Alter:
ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei
begleitetem Fahren
Sonstige Regelungen:
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96
erteilt. Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.
Führerschein Klasse BE
gültig für
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der
Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg.
Alter:
ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Vorbesitz:
Klasse
B
Sonstige Regelungen:
Es ist keine Theorieprüfung, sondern nur
noch die praktische Prüfung erforderlich.
Führerschein Klasse L
gültig für
land- oder forstwirtschaftlich genutzte
Zugmaschinen mit maximal 40 km/h bbH. Mit Anhängern ist höchstens 25 km/h erlaubt. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) dürfen eine bbH von
höchstens 25 km/h haben.
Alter:
16
Jahre
Sonstige Regelungen:
keine
Führerschein Klasse C1
gültig für
Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zG, maximal
7.500 kg zG und höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Der Anhänger darf maximal 750 kg zG haben.
Alter:
18
Jahre
Vorbesitz:
Klasse
B
Sonstige Regelungen:
Seit 10. September 2009 ist eine
Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.
Führerschein Klasse C1E
gültig für
die Kombination aus einem Fahrzeug der
Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zG. Das zG der Kombination darf maximal 12.000 kg betragen.
Alter:
18
Jahre
Vorbesitz:
Klasse
C1
Sonstige Regelungen:
Seit 10. September 2009 ist eine
Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig. Wegfall der Bestimmmung "zG Anhänger maximal Leermasse des
Zugfahrzeugs".
Einschluss:
BE sowie D1E, sofern Vorbesitz Klasse
D1
Führerschein Klasse C
gültig für
Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zG und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Der Anhänger darf maximal 750 kg zG haben.
Alter:
21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter
Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
Vorbesitz:
Klasse
B
Sonstige Regelungen:
Seit 10. September 2009 ist eine
Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig. Einschluss C1
Führerschein Klasse CE
gültig für
die Kombination aus einem Fahrzeug der
Klasse C und einem Anhänger mit über 750 kg zG (Lastzüge u. Sattelkraftfahrzeuge)
Alter:
21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter
Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
Vorbesitz:
Klasse
C
Sonstige Regelungen:
Seit 10. September 2009 ist eine
Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.
Einschluss:
BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und
DE bei Vorbesitz D
Führerschein Klasse T
gültig für
land- oder forstwirtschaftlich genutzte
Zugmaschinen (auch mit Anhänger) mit maximal 60 km/h bbh. Wenn der Fahrer unter 18 Jahren ist beträgt das bbH maximal 40 km/h. Bei land- und forstwirtschaftlich genutzten selbstfahrenden
Arbeitsmaschinen (auch mit Anhänger) gilt ein bbh von maximal 40 km/h.
Alter:
16
Jahre
Sonstige Regelungen:
Einschluss AM,
L
Fahrschule Will
Vizekanzler-Reuß-Str. 20
96260 Weismain
Fahrschule Will - Zweigstelle
Langheimer Str. 93
96264 Altenkunstadt
Dienstag in Weismain
18:00 - 18:30
Donnerstag in Altenkunstadt
18:00 - 18:30
Dienstag in Weismain
18:30 - 20:00
Donnerstag in Altenkunstadt
18:30 - 20:00